Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegermeisterbetrieb

Christoph Weber

Messvorbereitung für Gebäudethermografie

Merkblatt zur Messvorbereitung für Gebäudethermografie

 

Wir bitten Sie, die nachfolgend aufgeführten Punkte genau zu beachten, damit ein optimales Messergebnis mit dem für Sie größten Nutzen erzielt werden kann. Bei Nichtbeachtung der Messvorbereitungen muss die Messung unter Umständen abgebrochen bzw. wiederholt werden.

1.    Für gute Messergebnisse sollte eine gleichmäßige Raumtemperatur von mind. 20°C in allen beheizten Räumen vorherrschen damit eine Temperaturdifferenz von mindestens +12 – 15°C (K) zur Außentemperatur erreicht wird. Dazu heizen Sie alle zu beheizenden Räume mindestens 24 Stunden vor dem Messtermin gleichmäßig auf. Dies wird am leichtesten erreicht, wenn alle Zimmertüren im Gebäude offen gelassen werden.

2.    Schließen Sie einige Stunden vor dem vereinbarten Messbeginn alle Fenster. Bitte 24 Stunden vor Messbeginn keine Fenster auf Kippstellung, sondern mit Stoßlüftung lüften.

3.    Vorhandene Rollläden lassen Sie bitte hochgezogen.

4.    Einzelfeuerstätten wie Kamine, Kamin- und Kachelöfen etc. nicht befeuern.

5.    Beleuchtungskörper, die direkt auf Wandflächen strahlen, bitte ausgeschaltet lassen.

6.    Wenn eine Be- und Entlüftungsanlage im Haus vorhanden ist, setzen Sie diese mind. eine halbe Stunde vorher außer Betrieb. Dies betrifft auch Dunstabzugsanlagen, Wäschetrockner und Badlüfter.

7.    Bitte sorgen Sie dafür, dass wir, um alle Fassadenbereiche zu untersuchen einen freien Zugang um das Gebäude herum haben. Fahrzeuge dürfen nicht im Messbereich stehen. Gegebenfalls müssen Nachbargrundstücke betreten werden, bitte sorgen Sie für die Erlaubnis.

Bei Innenthermografie:

8.    Die zu untersuchenden Wandflächen sind mindestens 24 Stunden vor Messbeginn von   Vorhängen, Bildern, Wandbehängen etc. zu befreien.

9.    An Außenwänden stehende Möbelstücke sollten mindestens 24 Stunden vor Messbeginn ca. 1 m von der Wand abgerückt werden.

10. Abstehende Tapeten sollten entfernt werden.

                  Wir machen Wärmelecks sichtbar

Sollten Sie noch weiterführende Fragen haben, rufen Sie uns einfach an.

 

 


Energieberatungsbericht

1. Zusammenfassung

 

Das im Dezember untersuchte Gebäude weist nach der Einordnung der berechneten Energiekennzahl einen energetisch unbefriedigenden Zustand auf.

 

Dies liegt zum einen an den hohen Wärmeverlusten, die die vorhandene  Gebäudehülle entsprechend Ihrer Konstruktion und ihres Baualters aufweist. Besonders die Wärmeverluste der obersten Geschoßdecke und der Kellerdecke verursachen einen hohen Energiebedarf. Ebenso entstehen Wärmeverluste durch die nicht mehr dem heutigen Standart entsprechenden Fenster.  

 

Zum anderen sind die hohen Anlageverluste der 32 Jahre alten Heizungsanlage maßgebend für diese Einordnung. Die nach der aktuell gültigen 1. Bundesimmissionsschutzverordnung

(1. BlmSchV) maximal zulässigen Abgasverluste sind im grenzwertigen Bereich. Zudem könnte die Heizungsverteilung, also Heizung ? und Warmwasserleitungen, besser gedämmt sein, da auch hierdurch Verluste eingedämmt würden.

Ich empfehle daher folgende Energiesparmaßnahmen an:

 

?     Dämmung des Speicherbodens mit einer begehbaren

       Dämmplatte

?     Dämmung der Kellerdecke von unten

?     Einbau einer Öl ? Brennwertheizung

?      mit Solarer Warmwassererzeugung

?     Dämmung der Heizungs- und Warmwasserverteilung.

 

 

Auf Grund dieser Maßnahmen ließe sich der Energiebedarf dauerhaft um ca. 60 % senken. Durch die damit erreichte Verringerung der Betriebskosten würden sich die Investitionskosten von ca. 16.000 ? nach rund 5 Jahren amortisieren. Teilweise können die empfohlenen Maßnahmen in Eigenleistung ausgeführt werden, wodurch sich die Investitionskosten noch senken ließen.

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Infoblatt Energiepass


Ihr Energieberater Christoph Weber
Kontakt: Eichholzer Str. 25, 53773 Hennef Tel.02248-912182 weber.christoph@t-online.de


Infoblatt Energieausweis

Beide Ausweisarten werden durch einen geprüften Energieberater ausgestellt und haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.


Grundsätzlich gilt:

 

Kriterium

Wahl, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Keine Pflicht

Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten - altersunabhängig
 

immer

 

   

Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten

wenn Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde

wenn Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und zwischenzeitlich keine Sanierung stattgefunden hat.
Bedarfsausweis ist Pflicht seit dem 01.10.2008
 

   

Nicht-Wohngebäude

alle, ausgenommen Baudenkmäler
 

  

Baudenkmäler



Ist für Ihr Wohngebäude ein Verbrauchsausweis möglich?

 

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der verbrauchsorientierte Energieausweis nur noch für bestimmte Gebäudetypen ausgestellt werden darf. Eine Beauftragung bei ist daher nur dann möglich, wenn Ihr Wohngebäude mindestens eine der 3 folgenden Bedingungen erfüllt und Sie somit folgende Frage mit "ja" beantworten können:

 

    Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 Wohneinheiten oder

    wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt oder

 

    entspricht das Gebäude mindestens dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom    11.08.1977?





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Christoph Weber

Schornsteinfegermeister Geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK)
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