Der Schornsteinfeger: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Schornsteinfegermeisterbetrieb

Christoph Weber

Neue bundeseinheitliche Regelungen

Neue bundeseinheitliche Regelungen im Schornsteinfegerhandwerk

Am 1. Januar 2010 trat erstmals eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und damit auch eine neue Gebührenstruktur für das Schornsteinfegerhandwerk in Kraft. In der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind sowohl die konkreten Aufgaben der Schornsteinfeger und als auch die Gebühren für ihre Dienstleistungen gesetzlich verankert. Bisher war die KÜO eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer und Dienstleistungen sowie Gebühren dieses Handwerks nicht gleich und nicht direkt vergleichbar.

Ihre Vorteile:

Die neue Bundesverordnung garantiert den Kunden:

-   einen einheitlichen und exakt festgelegten Leistungsumfang für Arbeiten der Schornsteinfeger in allen Bundesländern

-     Transparenz der erbrachten Dienstleistungen

-     und eine differenziertere Gebührenstruktur.

Wie sich die Gebühren für Sie gestalten:

Veränderte Gebühren gibt es zum Beispiel für

-     die Grundgebühr

-     das Kehren und Überprüfen der Heizanlagen

-     die anteilige Fahrtkostenpauschale

-     die Feuerstättenschaugebühr

-     oder für die Zustellung des Feuerstättenbescheides.

So werden zum Beispiel die Schornsteine nicht mehr nach Stockwerken sondern nach laufenden Metern berechnet.

Faustregel:

Die   Höhe   der   jährlichen   Gebühren   sind   abhängig   von   der   Beheizungsart.   Wenn   Arbeiten   wie   Kehren,   Überprüfen   und  Messen   von

Heizanlagen   in   einem   Gebäude   terminlich   auf   einen   Tag   gelegt   werden   können,   wird   es   in   der   Regel   für   Hausbesitzer   mit   Öl-   und

Gasheizungen günstiger.

Für    Häuser,    die   keine   Zentralheizung   haben,    sondern   Einzelöfen,   werden   sich    die    Gebühren    etwas    erhöhen.    Ebenso    werden    die

Gebühren in Häusern steigen, in denen neben einer Öl- oder Gasheizung ein offener Kamin oder ein Kamin- oder Kachelofen betrieben

wird.

Und noch mehr Neues in diesem Jahr:

Ebenfalls überarbeitet wurde die erste Bundes-Immissions-Schutzverordnung. Auch diese Regelung tritt noch 2010 in Kraft und führt dazu, dass sich die Überprüfungsintervalle für Heizanlagen verändern. Die Schornsteinfeger-Innung geht davon aus, dass dadurch viele Hauseigentümer finanziell entlastet werden.

Noch ein Tipp:

Lassen Sie sich einem Teil unserer Rechnung vom Staat bezahlen! Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ausgeweitet. Seitdem dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1.200 Euro. Abzugsfähig sind alle Handerwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im inländischen Haushalt. Darunter fallen auch die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten. Voraussetzungen:

1.     eine ordentliche Rechnung des Handwerkers, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind

2.     Begleichen der Rechnung per Überweisung und nicht in bar

Unser Service:

Auch in Zukunft reinigt unser Schornsteinfeger-Betrieb die Schornsteine und Feuerstätten Ihrer Gebäude und kümmert sich zuverlässig um die Sicherheit Ihrer Heizungsanlagen. Zu diesen Arbeiten gehören unter anderem das Messen des Kohlenmonoxid-Gehalts der Abgase und die Kontrolle des technischen Zustands der Abgaswege.

Ihre Fragen zu den neuen Verordnungen, unseren Dienstleistungen oder ihren zukünftigen Rechnungen beantworte ich Ihnen gern





Bundesland: Nordrhein-Westfalen
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Christoph Weber

Schornsteinfegermeister Geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK)
Eichholzer Str. 25
53773 Hennef
Tel.: 02248-912 182
Fax.: 02248-912 181
Homepage: Klick
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Mobil.: 0171-9492 971

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